Neue Schonzeiten und Schonmaße ab 2023!
Veröffentlicht am 5. Februar 2023 von Ursula Berger kein Kommentar
Liebe Angler,
durch Neuerungen im Fischereigesetz ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFIg). Dies bedeutet u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, Anpassungen beim Besatz von Fischen, sowie neue Schonbestimmungen.
Ab Anfang 2023 gelten demnach neue, bzw. geänderte Schonzeiten und Schonmaße!
Für den Aal z.B. gilt neu eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember im Aaleinzugsgebiet. Die Schleie wird jetzt vom 1. Mai bis 30. Juni, der Hecht vom 15. Februar bis 30. April, und der Zander vom 15. Februar bis 30. April geschont.
Alle aktuell geltenden Schonbestimmung könnt ihr hier einsehen und downloaden (PDF). Schonzeiten_Schonmasse_ab-2023_Aenderungen-gegenueber-2022-markiert (3)
Bei Problemen zum Download schickt uns bitte eine Mail an info@koenigsfischer.com. Wir senden Euch dann die PDF gerne direkt zu.
(Quelle: lfvbayern.de)
Allzeit Petri Heil wünscht Euch
das Team vom Königsfischer!
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